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Rodung
Sie haben ein total verwildertes Grundstück und möchten dies wieder in einem neuen Glanz erstrahlen lassen oder es für ein Bauvorhaben räumen?
Dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner!
Wir roden Ihnen jedes Grundstück – egal ob steil oder flach, klein oder groß, Gras oder Brombeeren, Büsche oder Bäume.
Für jede Aufgabe haben wir die richtigen Maschinen und Geräte. Vom Freischneider über Holzhäcksler, viele Motorsägen , Wurzelfräse, Bagger, Bohrer bis hin zum großen Mulcher etc. .
Rodung
Fragen und Antworten
Ein Mulcher ist eine Maschine zum Mähen und gleichzeitigen Zerkleinern des Mähgutes. Rasen Mulchen wird auch oft „ökologisches Mähen“ genannt. Rasenschnitt ist organisches Material. Und in diesem Grasabfall sind so gut wie alle Nährstoffe und Wasser enthalten was der Rasen braucht.
Beim Verrottungsprozess des Rasenschnittguts entsteht auf biologische Weise alles was der Rasen für ein gesundes Wachstum braucht. Vor allem aber entsteht Stickstoff. Und Stickstoff ist der Hauptbestandteil eines jeden Düngers. Im Grunde genommen heißt das, wer regelmäßig seinen Rasen mulcht braucht kaum oder gar nicht mehr zu düngen und bei Hitzeperioden den Rasen weniger oft wässern.
Eine Wurzelfräse wird eingesetzt, wenn Baumwurzeln entfernt werden müssen. Nur mit einer Wurzelfräse können Sie diese hartnäckigen, oft über Jahre aktiven Wurzeln, restlos zerstören, ohne die Baumwurzeln ausgraben zu müssen.
Erfahrungen, Maschineneinsatz und fachmännische Kenntnis über Fauna und Flora und geltende Gesetze ist für solche Vorhaben einfach unumgänglich. Von daher ist es immer empfehlenswert sich von qualifizierten Firmen eine fachliche Meinung einzuholen und dies durch diesen Betrieb auch durchführen zu lassen.
Eine sogenannte Brandrodung ist nur in der Landwirtschaft erlaubt. Was unter bestimmten Voraussetzungen und natürlich mit eingeholten Genehmigungen verbrannt werden kann, sind anfallende Grünabfälle vom eigenen Grundstück die ansonsten nicht anderweitig entsorgt werden können.
Der wichtigste und auch einzige zu beachtende Punkt ist, eine Fachfirma mit ausgebildeten Arbeitern und individuell benötigten Maschinen zu beauftragen diese Arbeit auszuführen.
Im Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 5 lautet es, „es ist verboten Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören oder zu beeinträchtigen.“
Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Schnitt-Verbot zwar ausgenommen, das heißt: sie dürfen das ganze Jahr über grundsätzlich gefällt oder zurückgeschnitten werden. Jedoch sollten Gartenfreunde zunächst abklären, ob es in Ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet oder Genehmigung dafür verlangt. Und wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, müssen Sie Ihr Vorhaben ebenfalls zurückstellen.
Für uns stellt sich dies nicht als Problem dar, da wir mit unserem grundstückschonenden Abtragen und der Seilklettertechnik an jedem Standort Baumpflege – / Fällungen durchführen können.
Es wird von uns Vorort gehäckselt und fachmännisch entsorgt.
Jeder Kunde bekommt von uns ein individuelles Angebot, das durch einen zuvor stattgefundenen Anschauungstermin erstellt wird und anschließend kundenorientiert erläutert und besprochen wird
Ja inkl. der Entsorgung und Baumwurzelfräsen. Hierfür stehen uns spezielle Maschinen zur Verfügung.