Baumfällungen

Für uns hat ein langes, gesundes Leben der Bäume die höchste Priorität. Doch manchmal bleibt es nicht aus, die Fällung zu planen. Zum Beispiel, wenn der entsprechende Baum in seiner Vitalität zu stark eingeschränkt ist oder sein Standort und seine Größe bei den immer zunehmenden Stürmen ein Risiko für die Verkehrssicherheit oder der angrenzenden Gebäude darstellt.

Wir führen professionelle grundstücksschonende Fällungen mittels Seilklettertechnik und Abseiltechnik (Rigging) aus. Des Weiteren gehört die seilwindenunterstützte – , Autokranen – und Hebebühnen Fällung zu unserem Programm.

Wir sind Ihr Partner für Baumfällungen Pforzheim, Wildbad, Enzkreis und Umgebung.

Unser gesamtes Sortiment der Baumfällung umfasst auch Spezialgebiete wie Rodung und Bauplatzrodung, Wurzelstockentfernung, Gefahrenbaumfällung sowie Problembaumfällung. Auf Wunsch ist eine fachgerechte Abfuhr und Entsorgung von Astwerk-Stammholz möglich.

Alle Arbeiten werden nur unter der Einhaltung der Gesetze und Vorschriften ausgeführt.

Baumfällungen

Professionelle und grundstücksschonende Fällungen

Beispiele

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Fragen und Antworten

Ja hier spielt die Erfahrung eine große Rolle die Bäume richtig ein zu schätzen.
Bei Sturmholz werden meistens die Spannungen unterschätzt, hier kommt es dann auf die richtige Schnitttechnik an. 
Bei kranken Bäumen ist die Einschätzung der Bruchsicherheit sehr wichtig. Ist der Baum noch zu klettern oder muss mit einer Hebebühne gearbeitet werden.

In der Regel sind wir für unsere Kunden im Raum Calw, Pforzheim und Karlsruhe tätig. Dazu gehört auch Bad Wildbad, Höfen, Calmbach, Neuenbürg und Birkenfeld.

Hierfür werden immer feste Wunschtermine mit unseren Kunden vereinbart.

Ja, da wir unseren Kunden nur so das bestmöglichste Angebot unterbreiten können.

Das ist immer von Auftrag zu Auftrag unterschiedlich meistens wird es vor Ort auf Kundenwunsch zersägt. Dieser kann es dann nach 2-3 Jahre Trockenzeit selbst verbrennen.

Ja, aber um eine Garantie zu gewährleisten, ist ein sehr hoher Aufwand von Nöten. Dieser wir meistens nur bei sehr alten und wertvollen Bäumen betrieben. Meistens greifen wir nur auf unsere Erfahrung zurück und diese entscheidet dann, ob der Baum stehen bleiben soll oder gefällt werden muss.

Wir sind grundsätzlich immer für die Baumerhaltung und empfehlen eine Kroneneinkürzung. Erst nach einer Baumbeurteilung können die Schnittmaßnahmen festgelegt werden. Nur so kann eine fachgerechte Baumpflege durchgeführt werden.

Grundsätzlich ist eher nicht die Baumart sondern das Umfeld, Standort und der Allgemeinzustand für den Schwierigkeitsgrad verantwortlich.

Immer der Unternehmer ist für die Sicherung des Verkehrs zuständig. Dieser kann natürlich, wenn er die Ausrüstung oder Qualifikationen nicht besitzt, eine Verkehrssicherungsfirma beauftragen.

Nicht immer ist eine Genehmigung erforderlich. Dies ist aber auch wieder von Fall zu Fall unterschiedlich. Deshalb empfehlen wir immer ein Fachunternehmen zu beauftragen , da es bei nicht Einhaltungen von Gesetzen und Bestimmungen sehr hohe Geldstrafen geben kann.

Baum fällen ist nicht gleich Baum fällen. Es gibt im Vorfeld einiges was man beachten und vor allem auch wissen muss, um Bäume fachgerecht zu fällen. Eine kurze Baumbeurteilung ist notwendig, um zu sehen ob der Baum krank oder von Schädlingen befallen ist. Wie ist die Umgebung, die Verkehrssicherheit ist ein großer Aspekt. Zudem muss man die Gesetze und Vorschriften kennen und die erforderlichen Genehmigungen einholen.

Die Baumschutzsatzung kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen.
Der §39 Abs.5 im Bundesnaturschutzgesetz regelt unter anderem die Verbotszeiten von Baumfällungen und das auf den Stock-Setzen von Gehölzen.
Gemäß Paragraph 39 ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Unsere Schwerpunkte liegen im Enzkreis, Pforzheim, Kreis Calw. Je nach Aufwand oder Problematik erweitert sich der Radius in Einzelfällen.

Kranke Bäume sind nicht immer zu retten, ihrer Pflege sind Grenzen gesetzt. Die Folgen bereits eingetretener Schwächen / Schäden oder ungünstige Standortbedingungen machen eine Baumfällung manchmal unausweichlich. Oder die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben, eventuell durch einen Sturm etc. .

Die Bäume werden mit seilunterstützter Baumklettertechnik erklettert. Das Seil dient zur Unterstützung des Kletterers und ermöglicht beispielsweise ein „Begehen der Äste“. Somit kann die gesamte Krone des Baumes, bis hin zum Feinastbereich erreicht werden.
Bei der Baumpflege ist neben allgemeinen Arbeiten der Pflege und Baumsanierung auch das vollständige Abtragen von Bäumen mittels Seilklettertechnik (SKT) üblich. Die Stücke werden meist über kontrolliertes Ablassen an Seilen und Bremsgeräten durch Helfer kontrolliert zu Boden gelassen.

  • Motorsäge
  • Seilwinde
  • Rigging und Kletterseile
  • Avant Multigeräteträger
  • Wurzelfräse (Wurzelentfernung)

Wenn der zu fällende Baum einen Standort hat, der es nicht ermöglicht, den Baum einfach „umzuschmeißen“. Das bedeutet z.B. er steht zwischen zwei Objekten oder an einer Hochspannungsleitung etc. Hierbei kommt dann unsere Seilklettertechnik und Grundstück- schonendes Abtragen zum Einsatz

Wenn diese nicht in den Garten integriert werden sollen, empfiehlt es sich diese zu entfernen, da es ca. 8-10 Jahre dauert bis alles auf natürlichem Wege verrottet ist. Zudem verlaufen die dicken Wurzeln entlang des Stumpfes und erschweren somit eine neue Gartengestaltung.

Wird von unserem Unternehmen fachmännisch entsorgt. Auf Wunsch auch in eine bestimmte Länge gesägt und dem Kunden überlassen. Äste, Gehölzer und andere Baumabfälle können vor Ort gehäckselt werden.

Es gibt Baumarten, die durch gewisse Faktoren geschützt werden. Dies steht in den Baumschutzverordnungen der jeweiligen Kommunen.

Nicht die Baumarten gestalten Fällungen schwieriger, sondern die Standorte und Gegebenheiten. Allerdings sind wir als professionelles Unternehmen technisch und fachlich so gut aufgestellt, das es für uns keine besonders schwierigen Fälle gibt.

Wenn der Baum in der Baumschutzsatzung nicht als geschützt aufgelistet ist, ja. Allerdings sollte man sich die Frage stellen warum will ich einen Baum fällen. Wenn er krank ist stellt er eine Gefahr dar, da darf er mit Genehmigung auch trotz „geschützt“ gefällt werden. Bei „alten“ Bäumen, die keine Gefahr darstellen und vielleicht nur zu groß geworden sind, empfehlen wir die Baumpflege mit Kroneneinkürzung.

Eine qualifizierte Firma wie wir es sind, hat für solche Fälle, die nicht vorkommen sollten doch leider auch mal passieren können, eine Versicherung die für die Schäden aufkommt.

In bestimmten Fällen muss man dafür Sorge tragen einen Ersatzbaum zu pflanzen, z.B. in Alleen oder auf Lageplänen auf denen Bäume aufgeführt sind.

Die Pflanzqualität bei Bäumen beschreibt die Größe, in der der Baum gepflanzt werden soll. Die Wuchsklasse beschreibt die Größe, die der ausgewachsene Baum erreichen kann:
Die Wuchsklasse I umfasst große Bäume, die größer als 20 Meter werden können. Die Wuchsklasse II umfasst mittelgroße Bäume, die zwischen zehn und 20 Meter erreichen.

Bei Fernsehempfang über Satellitenschüssel gibt es immer wieder Störungen des Empfangs durch Bäume in der näheren Umgebung. Aus der Baumschutzsatzung ergibt sich jedoch kein Anspruch auf die Fällung des Baumes oder dessen Rückschnitt. Störungen dieser Art sind nach vorherrschender Rechtsprechung keine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigungen und nach § 903 und §1004 BGB nicht abwehrbar.

Laubfall , Schattenwurf und die Verbreitung von Samen sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach deutscher Rechtsprechung hingenommen werden müssen. Auch Nachbarn müssen diese natürlichen Emissionen akzeptieren, da sie zu den natürlichen Erscheinungen wie auch Wind oder Regen gehören. Solange der Baum gesund ist und keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, darf er nicht gefällt werden.

Die erste amtliche Stelle die eine Baumfällung genehmigen kann, ist diese in der auch eine Baumschutzsatzung vorliegt. Ansonsten ist das jeweilige Landratsamt dafür zuständig.

Der, der die Baumfällung in Auftrag gibt, ist auch gleichzeitig derjenige, der die Kosten tragen muss. Von daher ist zu beachten, ist es nicht mein Eigentum bzw. befindet der zu fällende Baum nicht auf meinem Grundstück, muss ich den jeweiligen Besitzer in Kenntnis setzen oder es der Kommune mitteilen.

Ist der Begriff, der den Richtwert vorgibt wie weit Büsche, Hecken und Sträucher über Grundstücke ragen dürfen, um den Verkehr nicht zu gefährden.

Gesetzlich normiert ist dieser Begriff in § 923 BGB. Es handelt sich hier um einen Baum oder Strauch, der auf der Grenze zwischen Grundstücken steht, wobei es maßgeblich auf den Stamm an der Stelle ankommt, an der dieser aus der Erde austritt

Ist ein nicht motorisiertes Fällwerkzeug, das bei der Durchforstung von schwachen Stämmen oder zur Fällung von schwachen Bäumen zum Einsatz kommt.

Ist ein nicht motorisiertes Fällwerkzeug, das genau wie der Trittfällheber verwendet wird und zusätzlich mit einem Fällkeil als Schlagwerkzeug benutzt werden kann.

Ist ein keilförmiges Werkzeug, das zusammen mit einem Spalthammer zum Fällen von Bäumen, zum Spalten von Brennholz oder auch zum Zerteilen von Baumstämmen eingesetzt wird. Dabei verhindert der Keil dass durch das Gewicht des Baumes die Motorsäge eingeklemmt wird und führt dem Stamm kontinuierlich in Fällrichtung.

  • Helm mit Schutzvisier
  • Schnittschutzhose und Schnitzschutzjacke
  • Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen (oder Forstschutzschuhe)
  • Gehörschutz
  • Handschuhe

bezeichnet die aufgrund von starken Stürmen entwurzelten oder umgeknickten Bäume

Besondere Maßnahmen nicht, genau wie bei sonstigen Baumfällungen müssen immer die Gegebenheiten abgeklärt sein, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen und die Verkehrs- bzw. Personensicherheit muss gewährleistet sein.

Bäume fällen, kann jeder der einen Motorsägeschein durch einen qualifizierten Lehrgang erworben hat. Allerdings sollte man sich immer fachmännischen Rat suchen, da die meisten Bäume nicht einfach so gefällt werden können. Die Sicherheit und die Gegebenheiten müssen gut abgewogen werden

Wir führen professionelle Fällungen mittels Seilklettertechnik und Abseiltechnik (Rigging) aus.

Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, hier beraten wir Sie gerne persönlich

ZTV bedeutet zusätzliche technische Vertragsbedingungen. Es handelt sich um den Leitfaden für fachgerechte Maßnahmen um die Vitalität, die weitere Entwicklung des Baumes und der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sicherzustellen.